Welche pharmazeutischen Dienstleistungen bieten wir an?
Bei Einnahme von Arzneimitteln bei Bluthochdruck.
Bei einem dauerhaft erhöhten Blutdruckwert von über 140 mmHg systolisch und/oder über 90 mmHg diastolisch spricht man von einer arteriellen Hypertonie, Bluthochdruck. Die Diagnosestellung erfolgt in Ihrer Arztpraxis.
Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Daher ist die genaue Kontrolle Ihrer Blutdruckwerte sehr wichtig.
Da Bluthochdruck eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt, sollten Sie sich bei Einnahme von Medikamenten gegen Bluthochdruck regelmäßig vergewissern, dass Ihre Werte in den altersbedingten Grenzen liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in Ihrer Apotheke vor Ort hilft bei der Kontrolle, ob Ihr Bluthochdruck gut behandelt wird.
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.
Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, können Sie Ihren Blutdruck in Ihrer Apotheke überprüfen lassen. Die Kosten dafür werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.
Wir messen Ihren Blutdruck nach einem standardisierten Verfahren. Da der Blutdruck auch schwanken kann, werden für ein besseres Ergebnis drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert stellt dann ein verlässlicheres Ergebnis dar. Die Durchführung der Blutdruckmessung dauert in etwa eine Viertelstunde.
Bei Einnahme von fünf oder mehr verordneten Arzneimitteln.
Unter Polymedikation versteht man die dauerhafte, gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln, die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurden.
Durch die erweiterte Medikationsanalyse kann Ihre Apotheke Sie bei Ihrer Medikation unterstützen. Das Aufdecken von unerwünschten Interaktionen und/oder Nebenwirkungen wie auch Problemen bei der Anwendung kann Ihr Wohlbefinden erhöhen und die Einnahme der Medikamente erleichtern. Die Medikation kann so, wenn möglich, individuell an Ihre Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst werden. Es soll die Effektivität Ihrer Arzneimitteltherapie erhöht werden. Dadurch könnten unnötige Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte reduziert werden.
Wenn Sie dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin verordnet bekommen haben, dann haben Sie alle 12 Monate Anspruch auf eine Medikationsanalyse. Auch wenn Sie innerhalb von 4 Wochen 3 neue bzw. andere Medikamente für eine dauerhafte Anwendung erhalten haben, haben Sie Anspruch auf eine Medikationsberatung, auch wenn Ihre letzte Beratung weniger als 12 Monate zurückliegt.
Wenn Sie Interesse an dieser pharmazeutischen Dienstleistung haben, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen dann für Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Medikationsanalyse mit Ihnen, zu dem Sie Ihre Medikamente, aber Ihren Medikationsplan, Arztbriefe etc. mitbringen. Genauere Informationen dazu finden Sie im Reiter "Was muss ich zu meinem Termin zur Medikationsanalyse mitbringen?".
Bei diesem Termin schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen Ihre Medikation an und sprechen mit Ihnen über bisherige Probleme und/oder Besonderheiten.
Anschließend wird sich ein speziell dafür qualifizierter Apotheker oder eine Apothekerin Ihre aktuelle Medikation anschauen und auf Probleme, Interaktionen und Wechselwirkungen untersuchen. Anschließend erarbeitet er/sie wenn nötig einen neuen, verbesserten Medikationsplan für Sie. Wenn gewünscht spricht er/sie direkt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um für Sie eine optimale Arzneimitteltherapie, individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst, zu entwickeln.
In einem Abschlussgespräch erklärt Ihnen Ihr Apotheker oder Ihre Apothekerin den optimierten Medikationsplan und passt Ihn im Gespräch bei Bedarf noch weiter auf Ihre individuelle Situation an. Sie erhalten diesen neuen Medikationsplan zusammen mit einem Informationsschreiben für Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin sämtliche Medikamente mit, die Sie bei sich zu Hause haben. Dazu zählen Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen, aber auch Medikamente, die Sie nur bei Bedarf einnehmen, unabhängig davon, ob diese Medikamente von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurden oder ob Sie sich diese selbst in Ihrer Apotheke gekauft haben. Dazu zählen auch alle pflanzlichen Präparate. Bitte bringen Sie auch alle Vitamine, Mineralstoffpräparate und weitere Nahrungsergänzungsmittel sowie Tabletten und/oder Kapseln aus der Drogerie mit, da auch diese Auswirkungen auf Ihre anderen Arzneimittel haben können. Betäubungsmittel und kühlpflichtige Arzneimittel lassen Sie bitte zu Hause in der Kühlung und fotografieren entweder die Packungen ab oder notieren sich möglichst genau den Namen und die Wirkstärke des Medikaments. Wenn Sie uns besonders helfen wollen, dann notieren Sie sich auch noch die PZN. Dabei handelt es sich um eine achtstellige Nummer, die mit "PZN" gekennzeichnet ist und auf jeder Arzneimittelpackung zu finden ist.
Bei Arzneimitteln zur Inhalation.
Aufgrund von Atemwegerkrankung erhalten Sie Medikamente zum Inhalieren. Dabei kann es durch Fehler bei der Anwendung zu einer eingeschränkten Wirksamkeit Ihrer Medikamente kommen. Durch eine Einweisung in Ihrer Apotheke können Sie üben wie Ihr Inhalator angewendet wird und so Anwendungsfehler vermeiden.
Alle Personen ab 6 Jahren haben bei Neuverordnung oder Device-Wechsel Anspruch auf eine Einweisung. Wenn in den letzten 12 Monaten keine Einweisung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder in Ihrer Apotheke erfolgt ist, können Sie ebenfalls eine Einweisung erhalten.
Bei Ihrem Termin in der Apotheke zeigen wir Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät richtig funktioniert. Anschließend Üben Sie an einem Dummy die richtige Anwendung Ihres Inhalators.


